Für die Anpassungen der Ländercodes in Zollanmeldungen für Großbritannien, Nordirland oder britische Sondergebiete (Kanalinseln, Isle of Man, Akrotiri und Dhekelia) liegt noch keine offizielle Information durch die Zollverwaltung vor. Sobald eine ATLAS-Teilnehmerinfo für eine Klarstellung zur Verwendung der Ländercodes sorgt, gibt Ihnen AEB die Informationen für die Umsetzung in den Anwendungen weiter bzw. informiert Sie zur Anpassung der Schnittstellen.
Um Grenzabfertigungen zwischen der Republik Irland und Nordirland zu vermeiden, werden Warenlieferungen für Nordirland aus der EU-27 wie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt und sollen den Ländercode XI erhalten. In Zollanmeldungen von oder nach Großbritannien soll der Ländercode XU verwendet werden.
GB bleibt als Kennzeichen im Länderverzeichnis weiterhin erhalten, da dies unter anderem für die Angabe des Ursprungslandes notwendig bleiben wird.
AEB empfiehlt die offizielle Regelung abzuwarten und derzeit noch keine Änderungen in AEB-Anwendungen oder beteiligten ERP-Systemen vorzunehmen. Wir informieren Sie, sobald Klarheit für die Umsetzung in den Anwendungen besteht.
Sofern Sie AEB-Anwendungen in einem eigenen Rechenzentrum betreiben, planen Sie das Einspielen von Servicepaketen im November sowie im Dezember 2020 ein.
EU Kommission
Deutsche Zollverwaltung
Britische Zollverwaltung
Mit dem Brexit-Bot existiert seit dem 22.12.2020 ein neues Informationsangebot der deutschen Zollverwaltung.