Ausgehend davon, dass das Handels- und Kooperationsabkommen ab dem 1.1.2021 zumindest vorläufig Anwendung findet, wird das Vereinigte Königreich damit offiziell zu diesem Zeitpunkt zum Drittland und auch so behandelt. Zollformalitäten in Form von Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitanmeldungen werden zum Alltag der Briten im Handel mit der EU und auch für die EU beim Handel mit den Briten.
Das Verhandlungsergebnis ergibt keine Zölle für Waren, die den präferenziellen Ursprungsregeln aus dem Abkommen entsprechen und durch eine Ursprungserklärung auf der Rechnung nachgewiesen wird.
Die durch AEB bereitgestellten und kommunizierten Anpassungen - wie hier auf den weiterführenden Produktseiten beschrieben - bleiben gültig und werden umgesetzt.
AEB wird alle Anwendungen im AEB-Rechenzentrum wie auf diesen Seiten beschrieben - sofern nicht schon bereits geschehen - für den 01.01.2021 vorbereiten.
Kunden, die ihre Anwendungen in einem eigenen Rechenzentrum betreiben, müssen wie beschrieben das Einspielen der aktuellen Servicepakete sowie ggfls. zusätzliche Einstellungen selbst vornehmen.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen für Warenursprung & Präferenzen.
Weitere Klarstellungen und Anforderungen Dritter sind zu erwarten. AEB wird Sie hierzu über diese Plattform auf dem Laufenden halten.
EU Kommission
Deutsche Zollverwaltung
Britische Zollverwaltung
Mit dem Brexit-Bot existiert seit dem 22.12.2020 ein neues Informationsangebot der deutschen Zollverwaltung.