Enthält Ihre AEB Lösung personenbezogene Daten (u.a. Kontakte von Geschäftspartnern oder Ihren Sachbearbeitern) und ist ein Zugriff durch AEB (-Mitarbeiter) zumindest nicht ausgeschlossen, liegt datenschutzrechtlich die Situation einer Auftragsverarbeitung vor.
Seit 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DS-GVO) anwendbar und rechtswirksam. Dort ist mit Art. 28 DS-GVO die Auftragsverarbeitung mit entsprechenden Pflichten u.a. zur vertraglichen Vereinbarung geregelt.
Die AEB bietet hierfür geeignete Materialien. Als IT-Provider für eine Vielzahl von Kunden arbeiten wir mit Standard-Verträgen.
Hierzu verweisen wir insbesondere auf: