Am Freitag, den 1. November 2019 ist von 00.00 – 09.00 Uhr kein Nachrichtenverkehr für die Ausfuhr, Einfuhr oder Versand (NCTS) möglich. Ebenfalls betroffen sind die Statusauskunft und die Internetanträge für den AEO, BIN und Aufschub-BIN sowie der EZT-Online. Im Falle des Austritts treten, unter Berücksichtigung des Versandübereinkommen, die zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer in Kraft.
EORI
Bitte beachten Sie, dass vom 30. Oktober bis zum 3. November keine Anträge von EORI Nummern bei der Generalzolldirektion bearbeitet werden. Außerdem werden alle in Großbritannien erteilten EORI Nummern und Bewilligungen der britischen Beteiligten am 1. November beendet.
Ausfuhr
Bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr aus Großbritannien, den Kanalinseln oder den britischen Überseegebieten werden mit dem 1.November Drittlandszollsätze angewandt. Nach den Wartungsarbeiten müssen Ausfuhranmeldungen nach Großbritannien mit der Anmeldeart „EU“ und dem Bestimmungsland „GB“ gemeldet werden.
Einfuhr und Versand
Mit Wirksamkeit des Brexits können Zollanmeldungen nicht mehr bestätigt werden, die eine britische EORI zum Anmelder, Vertreter oder „Für Rechnung“ beinhalten. Hier müssen bei Bedarf neue Zollanmeldungen gesendet werden.
Da das Vereinigte Königreich dem Gemeinsamen Versandübereinkommen beigetreten ist, ist gewährleistet, dass laufende Versandverfahren lückenlos fortgeführt werden können.
Mehr zu den Bewilligungen und weitere Details lesen Sie in der ATLAS-Info 3484/19.
Das Wartungsfenster kann entfallen, sollte es zu einer Verschiebung, einer kurzfristigen Absage des Brexits oder der Annahme eines Brexit-Deals kommen.
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