Exportkontrolle Schwerpunkt Güterklassifizierung - praxisnah vermittelt
In Deutschland ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Durch das Exportkontrollrecht erfährt diese Freiheit Beschränkungen.
Ihre Erwartung
Die Dual-Use-Verordnung ist das maßgebliche Regelwerk zum Handel mit Dual-Use-Gütern. Sie gilt europaweit. Sie wollen wissen, was sich durch die Reform geändert hat und wie Sie weiterhin rechtskonform handeln?
Unser Versprechen
Wir vermitteln Ihnen die Systematik und die rechtlichen Grundlagen des europäischen und deutschen Exportkontrollrechts. Bestehende Verbote und Beschränkungen aus den EU-Embargoverordnungen werden ebenso thematisiert wie die Güterklassifizierung nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts. Ausführlich wird auf die neue Catch-all-Regelung in Art. 5 für die Ausfuhr nicht gelisteter digitaler Überwachungsgüter (cyber surveillance items) eingegangen.
Anhand von Fallbeispielen lernen Sie die Besonderheiten der Exportkontrolle kennen. Gerne können Sie uns im Vorfeld Beispiele aus Ihrem Alltag an seminare@aeb.com schicken.
Ihr Nutzen in Kürze
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Reform der Dual-Use-Verordnung
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Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Begriffsbestimmungen - Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern
Klassifizierung der Güter nach den Güterlisten der Dual-Use-Verordnung und der Ausfuhrliste mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, EZT-online und SOLID. - Genehmigungspflichten beim Export von nicht gelisteten Gütern indbesondere nicht gelistete digitale Überwachungsgüter
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Genehmigungsverfahren
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- Freie Plätze
- 12
- Datum
- 19.10.2023
- Zeit
- 09:00 - 12:30 Uhr
- Preis
- 250,00 € (zzgl. 19% Mwst.)
- Ort
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Microsoft Teams
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- Sie haben noch Fragen? Dann schreiben Sie uns! seminare@aeb.com
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